Das Urteil

SP-Kantonsrat Lathan Suntharalingam verurteilt! Suntharalingam verging wohl das Lachen

 

Seine üble Nachrede kostet ihn fast 40'000 Franken

Die SP des Kantons Luzern hat nun einen verurteilten Straftäter in ihren Reihen. Aber dies stört die Linken in diesem Falle nicht!

SP-Kantonsrat Lathan Suntharalingam wurde vom Obergericht des Kantons Luzern am 7. Dezember 2012 wegen übler Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB verurteilt. Er hat die gesamten Kosten zu tragen, welche sich auf weit über 30'000 Franken belaufen. Für den Krankenpfleger wohl eine grosse Summe, welche ihn sehr schmerzen wird.
Das Urteil ist rechtskräftig.

SP-Kantonsrat, Lathan Suntharalingam betitelte mich gegenüber der Öffentlichkeit mehrmals als Frauenhändler. So in der "Neuen Luzerner Zeitung", "20 Minuten" und im "Schweizer Fernsehen" in der Sendung „Zischtigclub“. Letztmals verbreitete er diese ehrverletzenden Äusserungen während 16 Monaten auf seiner privaten Website. Er bezog sich in seinen Äusserungen immer auf einen erfundenen Blick-Artikel, welcher vor 16 Jahren!!! von Thomas Heer verfasst wurde.

Auf seiner Website schrieb er unter anderem: „Kuhn selber weiss allerdings am besten, wie unsaubere Geschäfte genau ablaufen. Besonders pikant aber ist: Kuhn klagt nicht, wenn ihn jemand dieser abscheulichen Tätigkeit bezichtigt. Und warum klagt er nicht? Weil er sehr genau weiss, dass eine solche Klage keine Chance hätte, weil der Vorwurf schlicht und ergreifend zutrifft.“

Da hat sich Suntharalingam aber massiv geirrt!
Das war nun genug! Diese Herausforderung von Suntharalingam nehme ich an! Ich habe eine lange Zeit alles geschluckt, wollte nicht in juristische Streitigkeiten verwickelt werden, bei denen ich zuerst einige Tausend Franken Kostenvorschüsse leisten muss um ein Gerichtsverfahren anzustreben. Nun war jedoch die Grenze überschritten. Ich wurde schon oftmals von den Schmierenfinken und den "Lieben und Netten" in den Schmutz gezogen und man wollte mir irgendwelche Lügen unterstellen. Die "seriösen" Journalisten erfanden diverse Dinge und der Höhepunkt war tatsächlich ein Interview mit mir in einer grossen Tageszeitung, welches jedoch nie stattgefunden hat.

Suntharalingam führt seit Jahren einen Rachefeldzug gegen mich durch, weil ich angeblich einen Beitrag im "SVP-Klartext" vom Oktober 2005 verfasst haben soll, welcher die berechtigte Frage aufgeworfen hat, wie ein 31jähriger, vor 14 Jahren als Flüchtling eingewanderter Tamile, innerhalb von kurzer Zeit ein repräsentatives Mehrfamilienhaus in Luzern kaufen kann. In einem zweiten Beitrag - Fremdgesteuerter Grossstadtrat - wurde dem Hauskauf etwas näher auf den Grund gegangen.

SVP-Klartext vom Oktober 2005

 

Am 20. August 2009 reichte ich bzw. mein Anwalt Strafklage beim Amtsstatthalteramt Luzern (heute Staatsanwaltschaft) ein. Natürlich wollte die Staatsanwaltschaft zuerst einmal einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'000 und das Friedensrichteramt einen Beitrag von CHF 250. Mein Anwalt musste natürlich auch für die Vorbereitung der Klage mit CHF 4'000 entschädigt werden. Es muss zuerst einmal über 5'000 Franken "aufgeworfen" werden, damit man sich in diesem "Rechtsstaat" zur Wehr setzen kann.

Am 26. Oktober 2009 fand eine kurze Verhandlung vor dem Friedensrichteramt Luzern statt. Suntharalingam hielt an seinem Standpunkt fest und wollte sich nicht entschuldigen. Hätte er dort seine ehrverletzenden Äusserungen eingesehen, dann wäre er "billig" weggekommen.

Nun war die Staatsanwaltschaft am Zuge. Die Staatsanwaltschaft machte einen Vergleichsvorschlag. Dieser Vorschlag sah vor, dass ich die Strafklage gegen Suntharalingam zurück ziehe und Suntharalingam sich schriftlich bei mir entschuldigt und ein Inserat in der "Neuen Luzerner Zeitung" mit seiner Entschuldigung veröffentlicht. Ferner sah der Vorschlag vor, dass Suntharalingam CHF 1'000 an die "Schweizerische Berghilfe" überweist und einen Anteil meiner Anwaltskosten von CHF 2'500 übernimmt. Suntharalingam und sein Anwalt wollten diesen Vorschlag nicht akzeptieren und waren der Überzeugung, dass sie im Recht seien. Der Rechtsvertreter von Suntharalingam kam nach der Verhandlung auf mich zu und sagte, er rate mir die Klage zurückzuziehen, denn die Sache sei eindeutig und werde mich sehr viel Geld kosten. Doch wie sich im Nachhinein zeigt, war es gut, dass ich mich nicht einschüchtern lies. Seine Ehrverletzung hätte ihn damals rund 4'000 Franken gekostet und nicht wie jetzt beinahe CHF 40'000.

Da Suntharalingam den Vergleichsvorschlag nicht annehmen wollte, musste die Staatsanwaltschaft ein Urteil fällen. Am 7.7.2011 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Suntharalingam wegen übler Nachreche zu einer bedingten Geldstrafte von 20 Tagessätzen zu je Fr. 80.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich zu einer Busse von CHF 500.

Zudem solle Suntharalingam ein einmaliges Inserat in der "Neuen Luzerner Zeitung" sowie in der Zeitung „20 Minuten“ veröffentlichen mit folgendem Text:

„Lathan Suntharalingam hat sich schuldig gemacht der üblen Nachrede im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Frauenhandels zum Nachteil von René Kuhn, begannen vom 18.03.2009 bis 05.07.2010 in Luzern und wurde in Anwendung von Art. 42 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 und 2 und Art. 173 Ziff. 1 StGB mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 80.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Lathan Suntharalingam konnte den Entlastungsbeweis hinsichtlich des Frauenhandels nicht erbringen (Art. 173 Ziff. 2 und 5 StGB).“

Suntharalingam war mit dem Schuldspruch der Staatsanwaltschaft auch in diesem Falle nicht einverstanden und hat dagegen Einsprache erhoben. Somit überweis die Staatsanwaltschaft die Akten an die nächste Instanz, das Bezirksgericht in Luzern.

Filz- und Vetternwirtschaft beim Bezirksgericht Luzern
Nun kommt der Höhepunkt dieser Geschichte, welche die Filz- und Vetternwirtschaft bei unserer Justiz zum Vorschein bringt.
Am 15. Mai 2012 fand die Verhandlung vor dem Bezirksgericht statt. Nur schon bei der Einladung zur Verhandlung konnte man feststellen, dass hier nicht von einem Rechtsstaat die Rede sein kann. In der Einladung hiess es: „Aus Sicht des Gerichts ist Ihr Erscheinen (oder das Erscheinen Ihres allfälligen Rechtsbeistands) nicht erforderlich.“ Das Bezirksgericht wollte also von mir nichts mehr hören. Man wollte den Kläger nicht dabei haben, sondern die Sache unter den Parteifreunden ausmachen. Der Entscheid war vermutlich bereits gefallen und die Fakten bereits so zurecht gebogen, damit diese das bestehende Urteil der Staatsanwaltschaft aufheben können.

Erstaunlich war der Zuschaueraufmarsch vor dem Bezirksgericht. Die SP-Leute und "Anhänger" von Suntharalingam füllten den Gerichtssaal. Unter den „Zuschauern“ war auch der ultralinke Herbert Fischer, der gute Kollege und Freund von Suntharalingam, welcher ihm immer mit „Rat und Tat“ zur Verfügung steht.

Mit Urteil des Bezirksgerichts Luzern hob dieses den Strafbefehl gegen Suntharalingam auf. Das Gericht kam zum Schluss, dass Suntharalingam wohl ehrverletzende Äusserungen gemacht hat, jedoch im „guten Glauben“ gehandelt habe. Dieses Gericht legte die Fakten so zurecht, dass diese für das Gericht stimmten. Etliche Fakten wurden nicht berücksichtigt oder gar falsch in der Urteilsbegründung dargelegt. Ein Urteil, welches auf falschen Fakten, Unwahrheiten und Erfindungen abgestellt war, konnte ich nicht akzeptieren, deshalb legte ich Berufung ein und gelang an das Obergericht des Kantons Luzern.

Nach dem Urteil des Bezirksgerichts, verbreitete sich die „gute Nachricht“ in den Medien in Windeseile, dass Suntharalingam freigesprochen worden sei. In der gesamten Medienlandschaft der Schweiz durfte ich lesen: “Kuhn blitzt vor Gericht ab“. Die erste Zeitung, welche die Nachricht verbreitete war der linke Tages-Anzeiger. Das Urteil wurde mir persönlich jedoch nicht zugestellt, die Medien haben es vor mir erhalten. Ob der Freund und Journalist von Suntharalingam – Herbert Fischer – etwas damit zu tun hat, lasse ich offen. Als Suntharalingam jedoch vorher am 7.7.2011 von der Staatsanwaltschaft verurteilt wurde, wurde kein Wort in den Medien darüber berichtet. Solche Massstäbe gelten bei den hiesigen linken Qualitätsmedien.

Die Medien verbreiten einfach einen Blödsinn. Offene Fragen oder Ungereimtheiten werden gar nicht beachtet, Hauptsache es wird jemand "in die Pfanne gehauen", aber nur wenn es keiner von den Linken und "Lieben und Netten" ist.

Nun gibt es zahlreiche Fakten, welche natürlich das Gericht und die Medien nicht interessieren. Welche „Dienste“ da am Bezirksgericht abgelaufen sind, warum ein solches Urteil gefällt wurde, das interessierte die Schmierenfinken der Schweizer Medienlandschaft nicht, obwohl es einige Ungereimtheiten gab, welche hinterfragt hätten werden müssen.

Thomas Heer verfasste den Schmierenartikel
Suntharalingam machte den Antrag beim Gericht, dass der betreffende Journalist des "Blick", Thomas Heer, welcher den Schmierenartikel im Juli 1999 verfasst hatte, als Zeuge vorgeladen werde. In einzelnen Fragen antwortete dieser, dass er sich nicht mehr erinnern könne, denn dies sei vor 13 Jahren gewesen. Auf die Frage, ob die Zitate in seinem Artikel von mir stammen, da konnte er sich jedoch sehr gut erinnern und bejahte diese. Es ist ja nur logisch, dass der Journalist diese Frage mit JA beantworten muss, sonst würde er sich ja selber belasten.

Journalisten vom "Blick" verbreiteten bereits im Jahr 2000 einen erfunden Artikel, worin dem bekannten Schweizer Schauspieler Jörg Schneider diverse Zitate „untergejubelt“ wurden (u.a. war auch Thomas Heer darin involviert). Die Journalisten wurden am 2. November 2000 vom Schweizer Presserat für ihre Erfindungen verurteilt.
Ich weiss wohl am besten, dass Heer niemals mit mir gesprochen hat. Sollte ich jedoch vor der Veröffentlichung des betreffenden Schmierenartikels mit Thomas Heer gesprochen haben, dann hat sich dieser bei mir nicht als "Blick-Journalist" ausgegeben, was dann ein grober Verstoss gegen die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" bedeuten würde.

Stellen Sie sich nur mal dies vor. Da ruft mich ein Journalist des "Blick" oder sonst irgendjemand an und fragt mich, ob ich gesetzeswidrig handle und ich antworte darauf mit ja. Wenn jemand nicht selber auf die Idee kommt, dass ein „normaler“ Mensch niemals solche Antworten bzw. so ein Interview geben würde, dann ist nicht mehr zu helfen. Solche Antworten würde nicht einmal der dümmste Mensch auf der Welt einem Journalisten geben.

Der heute 52 jährige Thomas Herr arbeitete beim "Blick", "K-Tipp" und "Cash-TV" und ist seit 1. August 2008 beim Chäseblatt "Zentralschweiz am Sonntag" tätig.

Bezirksgericht Luzern - Mehrheit besteht aus SP-Genossen
Nun aber zum eigentlichen Skandal beim Bezirksgericht Luzern, der Zusammensetzung des Gerichts.
In den Medien konnten sie vernehmen, dass das „Bezirksgericht“ entschieden hat. Nun wer ist denn dieses sogenannte Bezirksgericht? Dies bestand aus drei Personen. Dem Gerichtspräsidenten Peter Studer (CVP), Thomas Domeisen (SP) und Edith Keusch (SP). Dieses Gericht hat nicht nach Recht entschieden, sondern stützt sich auf Unwahrheiten und frei erfundenen „Fakten“ ab und fällt parteipolitische Entscheide. Die beiden SP-Richter werden ja wohl nicht ihren guten Kollegen aus der eigenen Partei "ans Messer liefern". Sie geben ihren Mandatsbeitrag wie es Suntharalingam auch tut in dieselbe Parteikasse. Sie kennen sich, sind gute Kollegen und da findet man dann immer Ausreden, warum ein Urteil so ausgefallen sei. Es ist ein Skandal, dass bei dieser Gerichtszusammenstellung so fahrlässig umgegangen wurde. Da steht ein SP-Kantonsrat vor einem Gericht und die Mehrheit der Richter sind SP-Richter.

Was soll denn das? Suntharalingam sitzt im Kantonsrat und hat diese Richter gewählt, seine Parteikollegen. Die können nun nicht gegen einen sicheren Wähler entscheiden. Besonders brisant ist, dass der Richter Domeisen bis 2004 in der Parteileitung der SP Stadt Luzern sass, also genau in der Ortspartei, welcher auch Suntharalingam angehört. Parteikollege entscheidet wohl nicht gegen Parteikollege.

Wenn dieses Gericht seriös wäre, dann hätte man bei der Zuteilung des Falles darauf geachtet, dass keine SP-Richter involviert sind. Aber das wollte man natürlich nicht, ein SVP-Richter hingegen durfte nicht dabei sein, weil er angeblich "befangen" sei. Solche Fakten interessieren die Medien nicht, das wäre aber für die Bürgerinnen und Bürger interessant, solche Tatsachen unter die Lupe zu nehmen, wie an unseren Gerichten "gewurstelt" wird.

Dass Suntharalingam abweichende Aussagen vor Gericht gab im Gegensatz zur Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft, das durfte das Gericht auch nicht interessieren, ansonsten hätte ein anderer Entscheid feststehen müssen. Man liess die Fakten einfach weg oder bog diese so zusammen, damit es für die Richter stimmte.

Das Bezirksgericht verknurrte mich dazu, die Gerichtsgebühren CHF 2'500 und die gesamten Anwaltskosten von mehreren Tausenden von Franken zu bezahlen.

Damit ich den Fall ans Obergericht weiterziehen konnte, musste ich zuerst wieder den Geldbeutel öffnen. Denn ich brauchte das begründete Urteil und für dieses wollte das Bezirksgericht Luzern erst einmal CHF 2'000 sehen, bevor die Gerichtschreiberin diesen "Wisch" verfassen durfte. Ein Skandal. Ohne Geld kommen Sie nie zu Ihrem Recht in diesem "Rechtsstaat".

Am 7. Dezember 2012 fand nun die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Luzern statt. Die Gerichtszusammensetzung bestand aus 2 CVP und 1 FDP-Richter. Das Urteil lautet folgendermassen:

Lathan Suntharalingam ist schuldig der üblen Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB. Er wird mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft. Nach Rechtskraft des Urteils muss Suntharalingam im lokalen Teil der Neuen Luzerner Zeitung und der Zeitung „20 Minuten“ ein Inserat mit folgendem Inhalt veröffentlichen lassen:

„Lathan Suntharalingam hat sich schuldig gemacht der üblen Nachrede im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Frauenhandels zum Nachteil von René Kuhn, begannen vom 18.03.2009 bis 05.07.2010 in Luzern und wurde in Anwendung von Art. 42 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 und 2 und Art. 173 Ziff. 1 StGB mit gemeinnütziger Arbeit von 80 Stunden, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, bestraft. Lathan Suntharalingam konnte den Entlastungsbeweis hinsichtlich des Frauenhandels nicht erbringen (Art. 173 Ziff. 2 und 5 StGB).“

Hier kommen Sie zum Urteil über die Veröffentlichung des Schuldspruchs

Inserate in der NLZ und 20minuten

 

Suntharalingam muss sämtliche Verfahrenskosten tragen sowie die Verfahrenskosten von Fr. 5'750. Zudem muss er meinem Rechtsanwalt Fr. 11'282.65 bezahlen und mir die geleisteten Kostenvorschüsse zurückerstatten.

Das Obergericht hielt fest, dass nicht alles was in den Medien verbreitet werde, als wahr angesehen werden dürfe. Suntharalingam hätte zuerst einige Abklärungen treffen müssen um den Wahrheitsbeweis dieser Anschuldigungen zu überprüfen. Deshalb kann er sich nicht einfach auf einen frei erfundenen Blick-Artikel abstützen. Suntharalingam ist der hohen Sorgfaltspflicht betreffend Begründetheit des von ihm erhobenen Vorwurfs nicht nachgekommen.

Das Obergericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass das Verschulden von Suntharalingam insgesamt als mittelschwer einzustufen ist und er es verpasst habe, sich bei mir zu entschuldigen und damit allenfalls Straffolgen zu entgehen. Deshalb auch die hohe Strafe von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Hätte Suntharalingam früher eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat, dann hätte die leidige Angelegenheit schon lange erledigt werden können und die ganze Sache würde ihn nun nicht mehrere Zehntausend Franken kosten und er hätte keinen Eintrag im Schweizerischen Strafregister und die SP hätten keinen verurteilten Straftäter in ihrer Kantonsratsfraktion. Doch vielleicht meinte er, weil er in der Sozialdemokratischen Partei sitzt, würde er anders behandelt als die anderen und er würde weiterhin von seinen Parteikollegen geschützt. Doch diese Rechnung ging beim Obergericht nicht auf.

Vor Gericht war Suntharalingam immer sehr wortkarg. Das Gegenteil davon war jedoch sein Rechtsvertreter. Dieser erzählte in seinen Plädoyers jeweils Märchengeschichten und Unwahrheiten. Zum Glück zählten in diesem Fall ausnahmsweise vor der Justiz Beweise und Fakten.

Verurteilter Straftäter bei der SP - kein Problem für die Linken
Verwundert darf man nun reagieren, dass in den Reihen der SP ein Kantonsrat sitzt, welcher als verurteilter Straftäter bezeichnet werden kann. Rücktrittsforderungen sind keine zu hören. Würde es sich hier jedoch um einen SVP-Kantonsrat handeln, das Geschrei der Linken, Lieben und Netten nach Rücktritt würde nicht aufhören und die Medien würden mit Genuss mitmachen. So ist dies bei den Gutmenschen. Übrigens, der linke "Tages-Anzeiger", welcher als erster über meine "Schlappe" vor dem Bezirksgericht berichtet hatte, berichtete über die "Schlappe" von Suntharalingam mit keinem Wort! Kein Wunder bei diesem Chefredaktor.

Für mich ist das Urteil des Obergerichts nun eine Genugtuung, denn nach mehr als 3 1/2 Jahren habe ich es auch satt, sich immer wieder mit juristischen Fragen auseinander setzen zu müssen und mich zu rechtfertigen über etwas, was ich niemals getan habe.

Suntharalingam verzichtete nun auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Sein Anwalt meinte, dass eine Berufung keine Chance hätte. Das hätten wir ihm schon lange auch ohne Anwalt sagen können, denn die Faktenlage war klar.

Suntharalingam und all die Linken, welche täglich von Anstand und Toleranz predigen, werden sich in Zukunft zweimal überlegen müssen, welchen Dreck und welche Unwahrheiten sie über andere Leute verbreiten und sie nicht alles verbreiten dürfen, was sie einmal gelesen oder gehört haben.

Ach da gibt es doch noch etwas zu unseren "unabhängigen" Medien in der Schweiz. Die "Aargauer Zeitung" verkündete natürlich wie alle anderen auch sehr gerne, dass ich vor Bezirksgericht "abgeblitzt" bin und Suntharalingam frei gesprochen sei. Jedoch die Nachricht, dass Suntharalingam vom Obergericht verurteilt wurde, war nicht einmal 1 Stunde online bei der Aargauer Zeitung und wurde gelöscht. Da kommt doch der Verdacht auf, dass hier jemand ein "Machtwort" gesprochen und angeordnet hat, dass dieser Artikel entfernt werden soll (siehe am Ende dieser Seite).

Sie werden verstehen, dass ich jedesmal eine Flasche Champagner aufmache, wenn wieder zu vernehmen ist, wie die Abonnemente der Zeitungen zurück gehen und wie Journalisten auf die Strasse gestellt werden. Wenn man das selber erlebt hat, was sich die Medien leisten und wie "unabhängig und neutral" diese sind, dann hat man mit der Zeit genug. Ich habe die Konsequenzen schon lange gezogen und von mir bekommt keine einzige Zeitung mehr nur einen einzigen Franken. Es geht mir viel besser, wenn ich diesen täglichen Dreck nicht mehr lesen muss.

Nun musste Suntharalingam, der "tolerante" SP-Kantonsrat schon die zweite Schlappe gegen mich einstecken. Bereits die erste Hetz- und Schmierenkampagne ging in die Hosen, kostete ihn jedoch nicht so viel. Die nun erneut eingefahrene Schlappe vor Obergericht wird ihm jedoch sehr weh tun, er hätte die Zehntausende von Franken wohl besser in die Renovation seines Mehrfamilienhauses investiert, als dieses Geld den Gerichten und Anwälten bezahlen zu müssen. Dies hätte eine sehr schöne neue luxuriöse Küche gegeben!

In solchen Situationen lernt man die linken und grünen Gutmenschen kennen. Wenn man sich für die SVP exponiert und nicht mithilft das Geld von anderen Leuten zu verschwenden, dann greifen diese "Lieben und Netten" zu allen Mitteln. Sie erfinden irgendwelche Märchen und labbern in der Öffentlichkeit von Toleranz und Anstand. Ich konnte in meiner aktiv politischen Zeit Duzende von diesen Heuchlern kennenlernen. Ein grosser Teil davon schmarotzt auf dem Buckel der Steuerzahler und ist von Hinterhältigkeit nicht mehr zu überbieten.

Wie am 23. Februar 2013 zu vernehmen war [565 KB] , wurde jetzt auch der tamilisch stämmige Kollege von Suntharalingam der Zuger-Kantonsrat Rupan Sivaganesan aus der Fraktion der Alternativ-Grüne ausgeschlossen wegen „gestörtem Vertrauensverhältnis“. Beide (Suntharalingam und Sivaganesan) wurden von den Medien in den Himmel gehoben und als Hoffnungsträger gelobt. Die linken Journalisten überboten sich gegenseitig mit ihren Huldigungen. Nun scheint der Schimmer zu verblassen. Der eine ist nun ein verurteilter krimineller Straftäter und der andere wird nicht einmal mehr bei den Grünen toleriert. Das heisst dann etwas!

Nachtrag vom 7. Mai 2013: Suntharalingam hat bekannt gegeben, dass er per Ende Juni als Kantonsrat zurück tritt. Hier geht es zum Beitrag